Montag, 16. Januar 2012

Was ändert sich 2012?

Steuererklärung, Zahnersatz, Rente: Im kommenden Jahr müssen Sie sich auf zahlreiche Neuerungen einstellen. Vieles wird teurer, doch es gibt auch Chancen, Geld zu sparen. Was sollten Sie beachten? Was ändert sich? Der große Überblick.

Arbeit, Steuern und Soziales:

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Für Zeitarbeiter gilt künftig ein Mindestlohn: In den westlichen Bundesländern muss ein Stundenlohn von 7,89 Euro gezahlt werden, im Osten 7,01. Der Hartz-IV-Regelsatz steigt von 364 auf 374 Euro. Die Steuerekrlärung wird einfacher. Künftig müssen Pendler sich entscheiden: Entweder sie machen für alle Fahrten die Pauschale geltend, oder sie setzen nur die Ticketkosten ab. Kleine und mittelgroße Firmen profitieren von einer Erleichterung bei derUmsatzbesteuerung. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500.000 Euro müssen die Umsatzsteuer künftig nicht mehr im Voraus an das Finanzamt bezahlen, sondern erst, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Die Lohnsteuerkarte aus Papier bleibt Steuerzahlern 2012 noch erhalten. Ihre Abschaffung ist um ein Jahr verschoben worden. "Wegen unerwarteter technischer Probleme", heißt es beim Bundesfinanzministerium. Für volljährige und in Ausbildung befindliche Kinder wird es künftig leichter,Kindergeld zu erhalten. Sie müssen dafür ab 2012 keinen Nebenverdienst mehr nachweisen. Der Anspruch gilt für Menschen, die jünger sind als 25 und sich in ihrer ersten Ausbildung befinden. Er entfällt, wenn man mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.Eltern können die Kosten für die Kinderbetreuung leichter absetzen: Sie müssen ihren Anspruch nicht mehr nachweisen und können für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen - bis zu 4000 Euro im Jahr.

Rente und Versicherung:

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Das Rentenalter steigt auf 67 Jahre. Aus diesem Grund wird der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leicht von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts gesenkt. Mehr

Gesundheit und Pflege:

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Zahnärzte dürfen künftig höhere Gebühren und Honorare verlangen. Krankenkassen übernehmen ab 2012 nur noch die Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Was darüber hinausgeht, wird nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet - mit einem Aufschlag von durchschnittlich sechs Prozent. Kassenpatienten müssen vor allem für den Eigenanteil bei Zahnersatz und Implantaten mehr bezahlen. Für Privatpatienten steigen sämtliche Zahnarztkosten um bis zu 20 Prozent. In den Sozialversicherungen steigen die Beitragsbemessungsgrenzen: Für Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich das Limit von 3712,50 Euro auf 3825 Euro Bruttomonatseinkommen. Auf den Teil des monatlichen Einkommens, der über dieser Grenze liegt, müssen keine Beiträge gezahlt werden. Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen wollen, können von Januar an ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren und das maximal zwei Jahre lang. Das Familienpflegezeitgesetz sieht aber keinen Rechtsanspruch vor. Der Arbeitgeber muss die Auszeit genehmigen. Eine Lohnausgleichsregelung soll dafür sorgen, dass die Beschäftigten trotz Teilzeit weiterhin bis zu 75 Prozent ihres letzten Bruttogehalts beziehen können. Wenn sie auf ihre Vollzeitstelle zurückkehren, bekommen sie so lange weiter den reduzierten Satz, bis das Konto wieder aufgefüllt ist. Die Sätze der Pflegeversicherung werden zudem je nach Stufe und Art der Pflege angehoben.


Energie und Verkehr:

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Eine Reihe gesetzlicher Regelungen verteuert Energie im neuen Jahr. Der Strompreis wird im Schnitt um vier, der Gaspreis um acht Prozent steigen. Der Durchschnittshaushalt wird im Jahr 2012 rund 35 Euro mehr für seine Stromrechnung zahlen müssen, die Gasrechnung wird gut 110 Euro höher ausfallen.Im Gegenzug wird vom 1. April 2012 an der Wechsel des Anbieters erleichtert: Klappt der Umstieg nicht innerhalb von drei Wochen, steht dem Verbraucher Schadensersatz zu.

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Zuletzt aktualisiert: 18. Jan, 09:30

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